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Unfallflucht auf Supermarktparkplatz - Zeugenaufruf

21.11.2021 Neumarkt.

Am Samstag, den 20.11.2021 wurde um 14:55 Uhr auf einem Parkplatz eines Discounters ein geparkter Pkw angefahren, worauf der Unfallverursacher flüchtete. Die Polizei Neumarkt i.d.OPf. ermittelt und sucht nach Zeugen.
 
Am Samstagnachmittag parkte ein 30-jähriger Neumarkter seinen roten Opel ordnungsgemäß auf dem Parkplatz eines Supermarktes in der Nürnberger Straße. Als dieser nach seinem Einkauf zu seinem Pkw zurückkehrte, stellte er im Heckbereich seines Fahrzeugs deutliche frische Unfallspuren fest. Der Unfallverursacher jedoch entfernte sich von der Unfallstelle, ohne seine Personalien zu hinterlassen und die Polizei zu verständigen. Die Polizeiinspektion Neumarkt i.d.OPf. hat die Ermittlungen wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort übernommen.

Zeugenaufruf

Der Unfall ereignete sich auf dem Parkplatz in der Nähe des Haupteingangs vom Discounter in der Nürnberger Straße Höhe Dr.-Krauß-Straße. Die Polizei Neumarkt bittet Zeugen, welche den Unfall beobachtet haben oder sachdienliche Angaben zum Vorfall machen können, sich bei der Polizeiinspektion Neumarkt i.d.OPf. unter 09181/4885-0 oder bei jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.
 
Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt

Fahrerflucht bzw. das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist im Strafgesetzbuch in §142 StGB geregelt. Dem Täter kann dabei eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren drohen. Hinzu kommen auch oft ein Fahrverbot und entsprechende Punkte in Flensburg. Um nicht selbst Täter zu werden, gibt die Polizei Neumarkt Tipps für das richtige Verhalten nach einem Verkehrsunfall:

-       Halten Sie nach einem Unfall unverzüglich an und warten Sie am Unfallort.
-       Fahren Sie auch bei Bagatellschäden nicht einfach weiter. 
-       Übergeben Sie ihre Personalien und Fahrzeugdaten dem Unfallgegner.
-       Wenn der Unfallgegner nicht am Fahrzeug ist, warten Sie eine gewisse Zeit, bis der andere Fahrzeugführer zu seinem Auto zurückkommt
-       Wenn auch nach längerer Wartezeit der andere Beteiligte nicht zu seinem Fahrzeug zurückkehrt, verständigen Sie unbedingt den Notruf oder die örtliche Polizeidienststelle. Außerdem können Sie noch zusätzlich Ihre Personalien und Fahrzeugdaten am anderen Fahrzeug hinterlassen.
-       Wichtig: Ein Zettel alleine mit ihren Daten, ohne die Polizei umgehend zu informieren, entlastet Sie nicht vom Vorwurf der Unfallflucht!

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