Zöllner stellen über eine halbe Tonne unversteuerten Kaffee sicher
26.05.2016 Regensburg.
Vor einigen Tagen überprüften Zollbeamte der Kontrolleinheit Verkehrswege Selb des Hauptzollamts Regensburg auf einer Rastanlage nahe Thiersheim einen Kleintransporter.
"Wir sind auf der Rückreise von Italien nach Dresden. Anmeldepflichtige Waren haben wir nicht dabei", so die Auskunft des 64-jährigen Fahrers und seiner 60-jährigen Begleiterin.
Schnell zeigte sich jedoch, dass diese Aussage nicht ganz der Wahrheit entsprach: Nach dem Öffnen der seitlichen Schiebetür stieg den Beamten intensives Kaffeearoma in die Nase. Verteilt auf der gesamten Ladefläche des Fahrzeugs befanden sich insgesamt 589 Kilogramm Kaffee und Kaffeepads. Die erforderlichen Begleitpapiere konnten jedoch nicht vorgelegt werden.
"Wir haben den Kaffee in Italien gekauft und über Österreich nach Deutschland gebracht, um ihn hier weiterzuverkaufen", so der Mann.
Johannes Kopp, Leiter der Kontrolleinheit Verkehrswege Selb: "Verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Kaffee oder Alkohol, die zu gewerbsmäßigen Zwecken mitgeführt werden, müssen vor der Einfuhr nach Deutschland beim zuständigen Hauptzollamt angemeldet werden."
Gegen die beiden Personen leiteten die Zöllner Strafverfahren wegen Verdachts der Steuerhinterziehung ein. Der verhinderte Steuerschaden beläuft sich auf circa 1.300 Euro.
Die weitere Sachbearbeitung übernahm das Zollfahndungsamt München - Dienstsitz Nürnberg.
Zusatzinformation
Für den persönlichen Bedarf können aus anderen EU-Staaten verbrauchsteuerpflichtige Waren innerhalb bestimmter Richtmengen abgabenfrei mitgebracht werden.
Bis zu folgenden Mengen wird eine Verwendung zu privaten Zwecken angenommen:
Alkohol:
10 Liter Spirituosen
20 Liter Zwischenerzeugnisse (zum Beispiel Sherry, Portwein)
60 Liter Schaumwein
Tabakwaren:
800 Zigaretten
400 Zigarillos
200 Zigarren
1 Kilogramm Rauchtabak
Kaffee oder kaffeehaltige Waren:
10 Kilogramm Kaffee oder kaffeehaltige Waren
Foto: Zoll