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Todesfallermittlungen nach Polizeieinsatz

21.03.2022 Oberpfalz.

Am Sonntag, 20. März 2022, gegen 19:30 Uhr, kam es im Rahmen einer polizeilichen Festnahme aus noch ungeklärten Gründen zum Versterben eines Verdächtigen. Die Festnahme erfolgte wegen des Verdachts einer vorausgegangenen Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft Regensburg und das Bayerische Landeskriminalamt nahmen die Ermittlungen auf.

Am Sonntag, 20. März 2022, gegen 19 Uhr, wurde der Polizei per Notruf ein Körperverletzungsdelikt im Bereich zwischen Brandlberg und Grünthal gemeldet, bei dem ein 28-jähriger Mann Kopfverletzungen erlitten haben soll. Nach den Angaben der Anruferin würde ein tatverdächtiger Mann in Richtung Grünthal flüchten.

Polizeikräfte der Polizeiinspektion Regensburg Süd konnten die beschriebene Person wenig später in der Brandlbergstraße in Grünthal antreffen. Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen widersetzte sich der Verdächtige, dessen Identität noch nicht abschließend geklärt ist, der Festnahme mit Gewalt, wodurch ein Polizeibeamter eine Kopfverletzung erlitt. Im weiteren Verlauf wurde der Verdächtige zu Boden gebracht und zunächst an den Händen gefesselt. Trotz Fesselung wehrte sich der Verdächtige weiterhin, weshalb er, nach Hinzukommen einer weiteren Streife der Polizeiinspektion Regensburg Nord, auch an den Füßen gefesselt werden soll- te. Währenddessen wurde der Verdächtige aus noch unbekannter Ursache bewusstlos und hörte letztlich auf zu atmen. Erste-Hilfe-Maßnahmen der eingesetzten Polizeikräfte und weitere Reanimationsmaßnahmen des kurz darauf eintreffenden Rettungsdienstes blieben erfolglos.

Die sachleitende Staatsanwaltschaft Regensburg und das Bayerische Landeskriminalamt nahmen noch in der Nacht vor Ort die Ermittlungen auf. Eine für heute Nachmittag terminierte Obduktion und chemisch-toxikologische Untersuchungen sollen Aufschluss über die konkrete Todesursache geben. Sobald diese Ergebnisse vorliegen, wird nachberichtet.

Es wird darauf hingewiesen, dass zum jetzigen Zeitpunkt kein konkreter Tatverdacht einer Straftat gegen eine/n der eingesetzten Polizeibeamten/innen besteht. Dies ist Gegenstand der jetzigen Vorermittlungen. Die Übernahme der polizeilichen Ermittlungen durch das Bayerische Landeskriminalamt entspricht dem Standard- vorgehen in vergleichbaren Fällen und dient der Sicherung größtmöglicher Objektivität.

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