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Syrer sticht 28-jährigen Deutschen Messer in den Rücken

29.03.2017 Regensburg.

Am heutigen Mittwoch, 29.03.2017, gegen 11:15 Uhr attackierte ein 23-jähriger syrischer Mann einen 28-jährigen deutschen Mann am St.-Kassians-Platz mit einem Messer und verletzte ihn dabei schwer. Gegen den Tatverdächtigen wurde Unterbringungsbefehl wegen des Verdachts des versuchten Mordes beantragt.
 
Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen befand sich der 28-Jährige in Begleitung seiner Ehefrau am St.-Kassians-Platz und ging in Richtung des Neupfarrplatzes. Der 23-jährige Syrer griff den Geschädigten unvermittelt an und stach ihn mit einem ca. 10 cm langen Messer in den Rücken.

Anschließend entfernte sich der 23-jährige unter Zurücklassen des Messers in Richtung der Viereimergasse. Passanten, die auf das Geschehen aufmerksam geworden waren, leisteten dem Geschädigten erste Hilfe und hielten den Tatverdächtigen bis zum unmittelbar darauf folgenden Eintreffen einer Polizeistreife fest.
 
Der 28-Jährige wurde durch den Angriff schwer verletzt und befand sich zunächst in Lebensgefahr. Nach einer ärztlichen Versorgung in einem Regensburger Krankenhaus besteht die Lebensgefahr derzeit nicht mehr und sein Zustand ist stabil. Seine Begleiterin blieb unverletzt.
 
Das Kommissariat 1 der Kriminalpolizeiinspektion Regensburg hat die Ermittlungen übernommen. Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen war der Tatverdächtige alleine in der Stadt unterwegs. Er lebt seit 2013 als Asylbewerber in Deutschland. Nach derzeitigen Erkenntnissen bestand zwischen dem Tatverdächtigen und dem Geschädigten keine Vorbeziehung. Bislang ergaben sich keine Hinweise auf eine politisch motivierte Tat, vielmehr deuten erste Ermittlungen auf eine psychische Erkrankung des 23-Jährigen hin.
 
Der Mann wurde vorläufig festgenommen und in eine forensische Einrichtung verbracht. Die Staatsanwaltschaft Regensburg beantragte Unterbringungsbefehl gem. § 126 a StPO wegen den Verdachts des versuchten Mordes. Eine Entscheidung des Ermittlungsrichters diesbezüglich steht derzeit noch aus.
 
Bereits zu diesem Stand der Ermittlungen kann den Passanten ein großes Lob für ihr couragiertes Handeln ausgesprochen werden!
 

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