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Stallpflicht einhalten

18.02.2017 Neumarkt.

Verlängerung der Frist der Allgemeinverfügung vom 25.11.2016 bis zum 20.05.2017

Das Landratsamt weist daraufhin, dass für Geflügel nach wie vor die Stallpflicht gilt und die Tiere auf keinen Fall im Freien gehalten werden dürfen. Gerade der Fall von Geflügelpest im Landkreis Regensburg zeige, dass derzeit eine hohe Gefahr bei der Haltung im Freien bestehe, weil das Nahrungsgebot für Wildvögel aufgrund des Winters sehr niedrig ist. Außerdem sind alle Märkte für Geflügel und Tauben untersagt.

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