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Stärkung der Bürgerrechte - Gemeinderat Berg beschließt Informationsfreiheitssatzung

19.03.2017 Berg.

Bereits in der letzten Gemeinderatssitzung am 02.03.2017 wurde die Thematik zum Erlass einer Informationsfreiheitssatzung im Berger Gemeinderat intensiv diskutiert und festgelegt, die Angelegenheit vor einer erneuten Behandlung im Gemeinderat mit den Fraktionssprechern zu bereden. Ziel einer Informationsfreiheitssatzung sei es nach Darlegung von Bürgermeister Helmut Himmler, jedem einen freien Zugang zu den bei der Gemeinde vorhandenen Informationen, die nicht dem Vertrauensschutz unterliegen, zu gewährleisten. Weiter führte er aus, dass mit dieser ortsrechtlichen Regelung jeder - der Gemeindebürger ist ein Teil davon - das Recht auf Einsichtnahme haben soll. Es sollte für die Gemeinde Berg eine Selbstverständlichkeit sein, nicht nur Auskünfte zu erteilen, sondern die Handlungsebene „Verwaltung-Bürger“ offen zu legen und entsprechend Einsicht zu gewähren. Mit Erlass einer Informationsfreiheitssatzung kann die Kommune Jedermann freien Zugang zu den bei ihr vorhandenen Informationen über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde gewähren.

Außerdem teilte Bürgermeister Himmler noch mit, dass der von der Verwaltung ausgearbeitete Satzungsentwurf auch mit der Rechtsaufsicht beim Landratsamt Neumarkt abgestimmt worden ist. Nach Vornahme einiger redaktioneller Präzisierungen wurde von der Verwaltung ein neuer Satzungsentwurf erstellt, welcher den Gemeinderatsmitgliedern nun vorliegt.

Auf Initiative des Bayerischen Journalisten-Verbandes (BJV) hat die erste Gemeinde im Landkreis Neumarkt/Oberpfalz eine eigene Informationsfreiheitssatzung: Der Berger Gemeinderat hat das neue Bürgerrecht mit einer klaren 16:2 - Mehrheit beschlossen.

Die Informationsfreiheitssatzung in Berg wird am 1. Mai 2017 in Kraft treten. Bürgermeister Helmut Himmler (SPD) bezeichnete das Votum des Gemeinderates als "Beitrag zur Weiterentwicklung der Demokratie".  Initiator des Satzungsprojektes war die Ortsgruppe Neumarkt des Bayerischen Journalistenverbandes. Vergleichbare Informationsfreiheitssatzungen würden Schritt für Schritt in Bayern kommen müssen, weil die Menschen ihr Bürgerrecht einfordern würden, sagte der Rathauschef im Gemeinderat. Nicht ein vertikales Verhältnis zwischen Verwaltung und Bürgern bestimme sein Selbstverständnis, sondern ein horizontales und partnerschaftliches.

Angesichts der "rasanten Vertrauensverluste" in der Politik sei die Informationsfreiheitssatzung ein "Beitrag zur Weiterentwicklung der Demokratie", betonte Helmut Himmler.

Die wichtigsten Inhalte der Satzung:

Freien Zugang zu amtlichen Informationen der Gemeinde hat "jede natürliche und juristische Person" auch ohne Berger Bürgerrecht. Damit besteht das Auskunftsrecht auch für auswärtige Journalisten, falls sie sich bei ihren Recherchen auf die Ortssatzung berufen wollen.

Auskunft gibt es auf schriftlichen oder elektronischen Antrag beim 1. Bürgermeister. Auch die Akteneinsicht ist möglich. Ein rechtliches Interesse oder eine Begründung ist nicht erforderlich.

Informationen mit "Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder berechtigte Ansprüche einzelner" nicht gegeben werden. Ein Anspruch auf Auskunft besteht nicht, soweit und solange

- Informationen gesetzlich oder vertraglich geheim sind
- es um "Geheimnisse Dritter", rechtlich geschützte und personenbezogene Daten geht
- Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse in Rede stehen
- es sich bei dem Material um Entwürfe, Notizen, vorbereitende Stellungahmen oder Protokolle vertraulicher Beratungen handelt
- gerichtliche oder behördliche Verfahrensabläufe oder der "behördliche Entscheidungsbildungsprozess" gefährdet werden könnte
- der Schutz geistigen Eigentums dies gebietet.

Die Satzung tritt am 01.05.2017 in Kraft.

Foto: Gemeinde Berg
 

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