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Stadt Neumarkt dreht auch nach fast 50 Jahren nicht an der Steuerschraube

14.12.2021 Neumarkt.

Hebesätze der Gewerbesteuer und der Grundsteuern werden auch nach 46 bzw. 47 Jahren nicht erhöht
 
Erneut hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Neumarkt i.d.OPf. die Hebesätze für die Gewerbesteuer und die Grundsteuern A und B nicht erhöht. Wie Oberbürgermeister Thomas Thumann in der Stadtratssitzung am 9.12.2021 erläutert hatte, seien diese nicht nur sehr günstig, weil niedrig. Vielmehr habe es nunmehr schon seit 46 Jahren bei der Gewerbesteuer und seit 47 Jahren bei den Grundsteuern keine Erhöhung der Steuersätze gegeben. Darüber hinaus habe man im Jahr 2009 sogar den Satz für die Gewerbesteuer gesenkt. „Das sind weithin sichtbare Signale für unsere Wirtschaft, für das Handwerk, Handel, Dienstleistungsbetriebe und Unternehmen, die wir auf diese Weise enorm entlasten“, betont das Stadtoberhaupt. „Wenn wir unseren Hebesatz bei der Gewerbesteuer nur auf den Durchschnitt aller Großen Kreisstädte erhöhen und damit immer noch sehr günstig liegen würden, dann würde das jährlich rund fünf Millionen Euro an Mehreinnahmen bedeuten. Da wir dies nicht tun, können die Firmen, der Handel, das Handwerk und die Dienstleistungsbetriebe dieses Geld bei sich behalten. Das sorgt für Investitionen und Arbeitsplätze. Damit fördern wir den Wirtschaftsstandort Neumarkt und die Wirtschaftskraft Neumarkts. Besser kann eine Kommune ihre positive Haltung gegenüber ihren Betrieben nicht zeigen.“ Bei allen drei Steuerarten hat die Stadt Neumarkt schon seit vielen Jahren die niedrigsten Hebesätze aller Großen Kreisstädte in Bayern. Bei der Grundsteuer A liegt dieser bei 235 Prozent, bei der Grundsteuer B bei 275 und bei der Gewerbesteuer bei 315 v. H.
 
 
Porträtfoto Oberbürgermeister Thomas Thumann - Foto: Foto Hailer/Stadt Neumarkt
 
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