Ohne Fahrerlaubnis, aber unter Drogeneinfluss
26.07.2017 Hohenfels.
Bei der Kontrolle eines 32-jährigen Golffahrers am Dienstag, 25.07.2017 wurde festgestellt, dass ihm aufgrund eines Urteils des Amtsgerichtes Cham die Fahrerlaubnis entzogen worden war. Weil er aber seinen Führerschein nicht abgegeben hatte, musste nun der Beschlagnahmebeschluss des Amtsgerichtes vollzogen werden.
Ganz offensichtlich hatte der Golffahrer nicht die erforderlichen Lehren aus seiner Verurteilung gezogen, da bei der Kontrolle erneut Drogeneinfluss festzustellen war. Nach Blutentnahme und Führerscheinbeschlagnahme erwartet ihn nun ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und unter Drogeneinfluss.