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Kommunalpolitiker der Linken gewinnen Klage gegen Corona-Ausschüsse

15.06.2021 Neumarkt.

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof erklärt Art. 120 b Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern für verfassungswidrig. Vorangegangen war eine Gesetzesänderung, welche den Kommunen ermöglichte auf unbegrenzte Zeit Kommunalparlamente in beschnittener Form in Ferien- bzw. Corona-Ausschüsse tagen zu lassen.
 
Kreissprecher und Stadtrat Philipp Schmidt hierzu: „Die Entscheidung des BayVerfGH ist ein großer Erfolg für die kommunale Demokratie. Das Urteil ist nicht nur eine Ohrfeige für die Bayerische Landesregierung, sondern auch für die Opposition im bayerischen Landtag. Während FDP, SPD und Grüne der verfassungswidrigen Gesetzesnovelle zugestimmt oder sich enthalten hatten, hat DIE LINKE ein wichtiges Urteil für eine funktionierende Demokratie erstritten“.
 
Zusammen mit knapp 30 Kommunalpolitiker*innen und der LINKEN. Bayern hatte auch der Pyrbaumer Gemeinderat Daniel Schuler Klage eingereicht: „Auch, wenn der Pyrbaumer Gemeinderat den ‚Corona-Ausschuss‘ bereits vor dem Urteil des BayVerfGH wieder aufgelöst hat, bin ich sehr erleichtert über diese Entscheidung. Unzählige Vertreter*innen kleinerer Parteien und Vereinigungen waren andernorts seit Monaten von jeglicher politischen Mitbestimmung ausgeschlossen. Eine Demokratie kann ihre Stärke niemals in normalen Zeiten unter Beweis stellen, sondern muss sich vielmehr daran messen lassen, wie leicht (oder schwer) sie sich in einer Krise aushebeln lässt.“
 
Auch Kreisrat Norbert Finsterer kritisiert die Corona-Ausschüsse als unverhältnismäßig. Darüber hinaus kritisiert er die insgesamt undemokratische Arbeitsweise des Kreistages. So würden fast alle Sachverhalte in den Ausschüssen und nicht in Kreistagssitzungen beschlossen werden. Kleine Parteien und Gruppierungen würden so außenvor gelassen werden.
 
Politik vor Ort lebe von kommunaler Mitbestimmung – gerade auch in Krisenzeiten. Diese zu beschneiden ist für DIE LINKE unzumutbar und unverhältnismäßig. Der Angriff auf die kommunale Demokratie sei hier nur die Spitze des Eisbergs einer Corona-Strategie der Landesregierung, die von der Einschränkung demokratischer Rechte geprägt sei, während in Fabriken und Betrieben durchweg weitergearbeitet werden müsse. Es sei ein wichtiges Zeichen, dass das VGH diesen Angriff nun zurückgewiesen hat.
 
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