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IKK classic bietet neues Informationsportal für Arbeitgeber - Alles rund um Meldepflichten

21.02.2017 Neumarkt.

Was muss ich beachten, wenn ich einen Arbeitnehmer einstelle oder wenn sich das Beschäftigungsverhältnis meines Mitarbeiters ändert? Wofür sind Krankenkassen, Minijob-Zentrale, Rentenversicherung, Unfallversicherungsträger oder Agentur für Arbeit zuständig und welche Angaben müssen übermittelt werden? Bei diesen und anderen Fragen zur Sozialversicherung unterstützt ab sofort das neue Informationsportal der IKK classic. Unter www.ikk-classic.de/infoportal erhalten Arbeitgeber einen Überblick über ihre Informations- und Meldepflichten nach dem Sozialversicherungsrecht.
 
„Das Onlineportal ist insbesondere für diejenigen Betriebe konzipiert, die wenig Erfahrung im Umgang mit der Sozialversicherung haben. Betriebsinhaber und Mitarbeiter erfahren – auch für spezielle Fälle – schnell und einfach, welche Schritte zur Anmeldung eines Arbeitnehmers notwendig sind“, sagt Josef S. Mirbeth, Regionalgeschäftsführer der IKK classic für Ostbayern. Mit wenigen Angaben zur Ausgangslage und durch Beantwortung leicht verständlicher Fragen, wird der Nutzer zu einer Ergebnisseite samt Checkliste geführt, die über alle notwendigen Erfordernisse zur An-, Ab- und Ummeldung des Arbeitnehmers informiert. Steckbriefe zu speziellen sozialversicherungsrechtlichen Themen, ein Glossar, das allgemeinverständlich Fachbegriffe erläutert, und aktuelle Informationen rund um die Sozialversicherung ergänzen das Online-Angebot.
 
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