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Haftbefehle abgewendet

24.10.2016 Neumarkt.

Gegen eine 42-jährige Frau aus dem Landkreis Neumarkt lag ein Haftbefehl der  StA Nürnberg-Fürth wegen Bankrottes, rechtskräftig seit Juli 2014, vor.

Die Beschuldigte hatte eine Geldstrafe von 1200 Euro plus Kosten zu bezahlen. Da sie der Zahlungsaufforderung nicht Folge leistete wurde eine  Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen angeordnet. Die Beschuldigte hat sich zum Strafantritt jedoch nicht gestellt.

Am 22.10.2016 erschien sie auf der Wache bei der PI Neumarkt und bezahlte die Geldstrafe plus Kosten. Somit wurde der Haftbefehl abgewendet.


Am 21.10.2016 konnte ein 45-jähriger Mann aus Neumarkt, durch Bezahlung einer Geldbuße von 750 Euro, einen bestehenden Haftbefehl der StA Nürnberg-Fürth, wegen Erschleichen von Leistungen,  abwenden.
 

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