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Haftbefehl abgewendet, trotzdem kein Führerschein

25.04.2018 Berg.

Am 24.04.2018 wurde ein 46-jähriger Pkw-Fahrer in Berg einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei stellte sich heraus, dass ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bonn gegen den Fahrer vorlag. Die Ersatzfreiheitsstrafe von 23 Tagen konnte er durch die Zahlung von 690 Euro abwenden.
Des Weiteren konnte der Fahrer keine Fahrerlaubnis vorzeigen. Er gab an, dass er eine tschechische Fahrerlaubnis besitze und diese sich an seiner Wohnadresse befinde. Eine Überprüfung ergab, dass in Tschechien keine Fahrerlaubnis auf den Beschuldigten ausgestellt wurde. Anzeige wurde erstattet.

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