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Feierliche Aushändigung der Zertifikate für Zuwanderer und Einbürgerungen

19.09.2017 Neumarkt.

Bereits zum 41. Mal seit Einführung der Integrationskurse im Jahr 2005 fand am Montagabend im Saal des Landratsamtes eine Veranstaltung zur feierlichen Aushändigung von Zertifikaten „Test Deutsch für Zuwanderer“ (DTZ) nach Abschluss von Integrationskursen im Landkreis statt. Dabei erhielten die Absolventen von 4 Integrationskursen der VHS sowie die erfolgreichen Teilnehmer eines freiwilligen Aufbausprachkurses der VHS mit dem höheren Sprachniveau B 2 ihre Zertifikate.



In Vertretung von Herrn Landrat Willibald Gailler konnte der Leiter der Ausländerbehörde, Herr Lothar Kraus, Zertifikate an 89 Personen aushändigen. Alle Redner würdigten dabei besonders das Engagement und die Leistung der ebenfalls anwesenden Dozentinnen der Kurse, Frau Angelika Menaker, Frau, Suzana Söllner, Frau Rafia Assas-Ladda, Frau Zakia Krause-Stini und Frau Karin Mann. Der zuständige Regionalkoordinator des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, Herr Jens Herwig, wies darauf hin, dass im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. die Arbeitslosenquote derzeit bei 1,9 % und damit bundesweit am niedrigsten sei, so dass nach dem Erwerb von Sprachkenntnissen nun auch gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt bestünden.

Auch 2 Kursteilnehmer ergriffen bei der Veranstaltung das Wort und bedankten sich zum einen ausdrücklich bei ihren Dozentinnen sowie zum anderen auch bei den Institutionen und Akteuren im Landkreis für die gute Aufnahme und hier herrschende Willkommenskultur.

Im Rahmen der Veranstaltung, die musikalisch von Herrn Anatoliy Papochkin umrahmt wurde, bedauerten alle Anwesenden neue Vorgaben des Bundes für die Integrationskurse und auch für die Aushändigung der Zertifikate, nach denen solche Veranstaltung künftig wohl nicht mehr möglich sein dürfte.

Im letzten Teil der Veranstaltung werden 3 Personen feierlich eingebürgert. Es handelt sich dabei um eine aus Brasilien stammende Dame sowie um zwei aus Afghanistan stammende junge Männer, die 2001 gemeinsam mit ihren Eltern nach Deutschland flüchteten und im Rahmen eines Asylverfahrens ein Bleiberecht erhalten hatten und deren Eltern in den letzten Monaten bereits eingebürgert werden konnten.

Foto: Andreas Schnellbögl, Landratsamt

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