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Falscher Impfnachweis dem Arbeitgeber vorgelegt

03.12.2021 Mühlhausen.

Am 02.12.2021 legte ein 39-jähriger Mann seinem Arbeitgeber einen Impfnachweis vor, welcher jedoch Unstimmigkeiten aufwies. Die verständigte Polizei nahm den Sachverhalt auf. Der Anfangsverdacht einer Straftat bestätigte sich.

Es wurden strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet.

Die Polizeiinspektion Neumarkt i.d.OPf. warnt ausdrücklich davor falsche oder verfälschte Impfzeugnisse oder andere Gesundheitszeugnisse zu gebrauchen oder sich zu verschaffen. In jeglicher Konstellation wird der Anfangsverdacht einer Straftat erfüllt. Es spielt dabei keine Rolle ob unrichtige Impfbücher oder digitale Zertifikate vorliegen oder gebraucht werden. Ebenfalls wenn 2G oder 3G Nachweise, die für einen anderen ausgestellt sind, zur Täuschung missbraucht werden. Diese Personen machen sich in jedem Fall strafbar. Selbst Vorbereitungshandlungen im Zusammenhang mit falschen Gesundheitszeugnissen, wie der Besitz oder der Handel mit Blanko-Impfausweisen sind seit dem 24.11.2021 unter Strafe gestellt. Dies wurde im § 275 Abs. 1 a StGB neu geregelt.

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