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Falschen Impfnachweis vorgelegt

18.03.2022 Neumarkt.

Am Donnerstag legte eine 18-jährige Frau einen falschen Impfnachweis in einer örtlichen Apotheke auf. Die aufmerksame Apothekerin stellte Ungereimtheiten an dem augenscheinlichen Nachweis fest, welche sich bei einer folgenden Recherche bestätigten. Die Frau erwartet eine Anzeige wegen Urkundenfälschung und Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse.

An dieser Stelle weist die Polizeiinspektion Neumarkt i.d.OPf. nochmals darauf hin, dass in jedem Fall des Fälschens, des sich Verschaffens oder des Vorzeigens von falschen Impfzeugnissen Straftaten vorliegen. Die Täter erwarten nach dem Strafgesetzbuch Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. Selbst der Besitz oder der Handel mit Blanko-Impfnachweisen ist seit dem 24.11.2021 unter Strafe gestellt. Dies wurde im § 275 Abs. 1 a StGB neu geregelt und kann mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.

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