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Elterntaxi mit über 2 Promille

27.09.2021 Nürnberg.

Am Montagmorgen (27.09.2021) fiel bei Kontrollen zur Erhöhung der Schulwegsicherheit an einer Nürnberger Grundschule durch Beamte der Polizeiinspektion Nürnberg-West ein Pkw-Fahrer zunächst wegen eines Parkverstoßes auf. Bei genauerer Kontrolle bemerkten die Polizisten Alkoholgeruch.

Die Beamten führten in den Morgenstunden Kontrollen zur Erhöhung der Schulwegsicherheit an mehreren Nürnberger Schulen durch. Gegen 07:45 Uhr fiel hierbei an einer Grundschule ein Pkw-Fahrer auf, der zunächst in zweiter Reihe parkte um hier offenbar sein Kind aussteigen zu lassen. Weil dies unzulässig ist, forderten ihn die Beamten auf, weiterzufahren und sich einen geeigneten Parkplatz zu suchen. Der Pkw-Fahrer wendete daraufhin und stellte sich kurzerhand auf der anderen Straßenseite in ein absolutes Halteverbot.

Als die Beamten den offenbar uneinsichtigen Mann erneut auf sein Fehlverhalten ansprachen, bemerkten sie massiven Alkoholgeruch aus dem Fahrzeug, das neben ihm mit einem Grundschulkind und einem weiteren im Kindergartenalter besetzt war. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von deutlich über 2 Promille. Die Polizisten stellten den Führerschein des Mannes an Ort und Stelle sicher und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr ein. Er musste die Beamten hierfür zur Durchführung einer Blutentnahme auf die Dienststelle begleiten.

Die mittelfränkische Polizei und der Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg sind auch weiterhin an und im Umfeld der Schulen präsent und führen Kontrollen zur Erhöhung der Schulwegsicherheit durch, um nach den Sommerferien bei der Bevölkerung wieder das Bewusstsein für Gefahren des Schulweges zu wecken. Die Beamten bitten um Ihre Unterstützung. Seien Sie den Kindern und anderen Verkehrsteilnehmern ein Vorbild, indem Sie

   - bei Schulen besonders vorsichtig fahren und unbedingt die bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkungen beachten
   - runter vom Gas gehen und bremsbereit sind, wenn Kinder in Sichtweite kommen
   - an Ampeln und Zebrastreifen besonders vorsichtig sind, denn Schulanfänger halten sich oft nicht verlässlich an die Regeln
   - in verkehrsberuhigten Bereichen Schrittgeschwindigkeit einhalten
   - nie an Einmündungen, im Kreuzungsbereich, auf Geh- und Radwegen oder an sonstigen Stellen parken, an denen es nicht erlaubt ist
   - vor Schulen nicht in zweiter Reihe parken und die Haltverbote beachten
   - an Haltestellen von Bussen und Straßenbahnen immer damit rechnen, dass Kinder unvermittelt über die Straße laufen
   - Kinder nicht im absoluten Haltverbot ein- oder aussteigen lassen
   - die Gurtanlegepflicht beachten und die Kinder mit den erforderlichen Rückhaltesystemen sichern
   - niemals "auf den letzten Drücker" losfahren, denn Hetze und Stress machen unaufmerksam.

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