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Durchfahrtskontrollen in der Fußgängerzone um den Rathausplatz

23.11.2021 Neumarkt.

In den Nachmittagsstunden des 22.11.21 wurde die Fußgängerzone im Bereich des Rathauses polizeilich überwacht. Dabei konnten zwei Pkw festgestellt werden, deren Fahrer sich nicht an das Durchfahrtsverbot hielten. Entsprechende kostenpflichtige Verwarnungen wurden ausgesprochen.

Die Polizeiinspektion Neumarkt weist vorsorglich darauf hin, dass nach der letzten Änderung des Bußgeldkataloges die Sätze für verschieden Tatbestände nicht unerheblich erhöht wurden.

Für die vorschriftswidrige Missachtung von Fußgängerbereichen mit einem Kraftfahrzeug sieht der Bußgeldkatalog jetzt eine Strafe von 50 bis 100 Euro vor. Für die Missachtung des Fußgängerbereiches als Radfahrer sind Strafen von 25 bis 40 Euro möglich.

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