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Bürgerentscheid am Muttertag: Für ein sicheres und lebenswertes Schwarzachtal!

27.04.2024 Berg.

Die Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde Berg dürfen seit ein paar Tagen per Briefwahl sowie am 12.Mai an der Wahl-Urne ihre Stimme abgeben. Die Mehrheit der Stimmen entscheidet über das größte Straßenbauprojekt in der Gemeinde Berg seit dem Bau der Autobahn A3. Dass wir überhaupt abstimmen dürfen über den Bau der Ortsumfahrung verdanken wir den Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde Berg. Viele Mitmenschen in der Gemeinde Berg sind der Meinung, dass wir Alternativen haben zum Verkehrsschutz und Lärmschutz statt nur eine Lösung von vorgestern die seit 20 Jahren mit einem Tunnelblick von den Gemeindeverantwortlichen und staatlichen Behörden verfolgt wird.

Wir haben in unserer Republik und dem Freistaat verkehrsrechtliche und verkehrspolitische Maßnahmen zur Verfügung. Unser Rechtsstaat bietet Alternativen!

Verkehrsberuhigung statt Ortsumfahrung

Die Ausweitung des LKW Durchfahrtverbot von Loderbach bis Oberölsbach ab 7,5 t. Dies bedarf eines Antrages der Gemeinde und Freistaat Bayern beim Verkehrsministerium. Zur Ausweitung der Mautpflicht auf genau bezeichnete Abschnitte von Straßen nach Landesrecht auf der Basis von § 1 Absatz 4 BFStrMG ist ein formloser Antrag des betreffenden Landes beim BMDV erforderlich. Im Antrag ist das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen „Vermeidung von Mautausweichverkehren“ nachzuweisen.

Verkehrspolitisch können wir aufgrund der gesamten Lärmbelastung aller Anwohner im Tal und zum Schutz aller nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer von Loderbach bis Oberölsbach ein striktes LKW Durchfahrtverbot (> 7,5 t) sowie Verkehrsverlagerung einfordern, weil die nahegelegene Autobahn A3 als Schwarzachtalumfahrung dienen kann. Die schweren LKWs und lauten PKWs haben keinen Zeit-Nachteil unser Tal über die A3 zu umfahren. Die Gemeinde Berg und der Freistaat Bayern können sich stark machen für die Umsetzung der Petition 046845 im Deutschen Bundestag:

Link zur Petition

Für stärker belastete Ortsdurchfahrten können wir die Lärmberechnung von 2018 bzw. die Verkehrszahlen der Verkehrsuntersuchung von 2015 heranziehen:

Die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung vom Straßenbauamt Regensburg in 2018 bestätigen, dass die verkehrsrechtlichen Voraussetzungen im Bereich der Ortsdurchfahrt durch Berg erfüllt sind.

Die Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen erfolgt auf der Grundlage der Straßenverkehrsordnung (StVO). Gem. § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 StVO ist die Anordnung verkehrsbeschränkender Maßnahmen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen zulässig. Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen gemäß § 45 Abs. 9 S. 2 StVO allerdings nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in § 45 StVO genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt. Straßenverkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen nach § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 StVO kommen insbesondere dann in Betracht, wenn Überschreitungen der für Wohngebiete geltenden Richtwerte der Lärmschutz-Richtlinien-StV von 60 dB(A) nachts und 70 dB(A) tags festgestellt werden. In einer solchen Situation besteht in der Rechtsprechung Einigkeit, dass die Lärmbelastung nicht mehr ortsüblich ist und damit nicht mehr hingenommen werden muss.

Alternativ dazu gibt es von der bayerischen Staatsregierung die Möglichkeit bauliche Maßnahmen (alternativ zur Ortsumfahrung) anstatt striktes Tempolimit umzusetzen. Diese baulichen Maßnahmen dämpfen die Geschwindigkeit des Verkehrs an den Ortseingängen und in der Ortsmitte.
Beides, Geschwindigkeitsbeschränkung und/oder bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung schützen die nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer und die Anwohner. Die nahegelegene Autobahn A3 steht als Ausweichroute für den lauten und schnellen Individualverkehr zur Verfügung.
Beispiel: www.stmb.bayern.de/med/pressemitteilungen/pressearchiv/2023/77/index.php

Vortrag von Gernot Hartwig vom Bund Naturschutz in der Gemeinde Berg

Die dritte Möglichkeit um Lärmschutz für alle Anwohner im Schwarzachtal umsetzen ist die gewissenhafte Durchführung des Lärmaktionsplanes mit reger Bürgerbeteiligung sowie des Straßenbauamtes Regensburg. Die Gemeinde Berg kann beim Lärmaktionsplan der Treiber für Lärmschutzmaßnahmen sein und sich für alle Anwohner der St2240 und Autobahn A3 einsetzen. Der gesamte Straßenverkehrslärm wird im Schwarzachtal von diesen beiden Straßen verursacht. Somit gibt die Durchführung des Lärmaktionsplanes die Möglichkeit ein Gesamtkonzept für alle von zu viel Lärmbetroffenen zu erarbeiten.  
Beispiel: www.inning.de/laermschutz/

Anbei unsere Erläuterungen warum und wie wir für ein verkehrssicheres Schwarzachtal für alle sorgen aber auch die Lebensqualität für alle Anwohner im Tal verbessern können: Zum Flyer

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