Besuch trotz Quarantäne
24.03.2022 Neumarkt.Im Zuge einer anderen Sachbearbeitung wurde ein 21-jähriger Mann an seiner Wohnanschrift angetroffen. Hierbei stellte sich heraus, dass sich ein 44-jähriger Besucher dort aufhielt, obwohl der 21-Jährige sich noch in Quarantäne befand. Es wurde eine Anzeige gemäß dem aktuell geltenden Infektionsschutzgesetzes erstattet.
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