Am Feld gearbeitet trotz Feiertag
27.05.2016 Parsberg.
Im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Parsberg wurde an Fronleichnam ein Landwirt beanstandet, der trotz des Feiertags Arbeiten auf seinem Feld durchführte, die aufgrund der Witterung nicht zwingend notwendig gewesen wären.
In diesem Zusammenhang darf die PI Parsberg darauf hinweisen, dass das Verbot zur Durchführung öffentlich bemerkbarer Arbeiten für Sonn- und Feiertage gilt und die Unaufschiebbarkeit der Arbeiten dabei sehr streng zu sehen ist.