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Änderung der Besuchsregelung am Klinikum Neumarkt

26.11.2021 Neumarkt / Landkreis.

Klinikum Neumarkt – Änderung des Infektionsschutzgesetzes mit umfangreichen Auswirkungen – Tägliche Testpflicht für Besucher

Das neue Infektionsschutzgesetz sieht für alle Kliniken weitreichende Änderungen vor. Unter anderem wird auch die Besuchsregelung wieder verändert. Alle Personen, die das Klinikum betreten, benötigen einen negativen gültigen Testnachweis ohne Nachweis der 3G-Regelung. Dies betrifft neben Patientenbesuchern auch alle anderen Personen, wie z.B. Lieferanten, Handwerker und Postboten. Um die Kontrollen zu ermöglichen, werden alle Zugänge bis auf den Haupteingang und einen Lieferanteneingang im Wirtschaftshof geschlossen.   

Ab dem 26.11.2021 können auch wieder Besucher ohne Impfnachweis ins Klinikum gelangen, wenn sie einen negativen gültigen Test vorweisen können (Antigen-Schnelltest 24 h gültig, PCR-Test 48 h gültig). Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird darum gebeten, sich bereits vorab durch eine offizielle Teststelle einen negativen Test bescheinigen zu lassen. Am Klinikum selbst kann zwar ab morgen im Lauf des Tages auch ein Test abgenommen werden, dieser gilt dann aber nur zum Betreten des Klinikums. Außerdem ist hier mit erheblichen Wartezeiten zu rechnen.

Idealerweise registrieren sich die Besucher bereits im Vorfeld, wodurch der Ablauf vor Ort deutlich beschleunigt wird. Eine Registrierung vor Ort ist selbstverständlich auch möglich. Durch Scannen des QR-Codes (siehe Aushänge) oder durch Aufrufen der Seite besucher.klinikum.neumarkt.de (siehe Homepage Klinikum Neumarkt) können die Besucher sich mit ihren Kontaktdaten registrieren. Diese Registrierung generiert einen QR-Code, der bei Einlasskontrolle gescannt wird. Somit werden die eingegebenen Daten direkt übermittelt und im System hinterlegt. Die Daten bleiben maximal 30 Tage gespeichert. Zur Identitätskontrolle ist der Personalausweis notwendig.
Neu ist, dass der Nachweis der 3G-Regelung nun nicht mehr notwendig ist. Ein negativer Test reicht aus, um das Klinikum betreten zu dürfen.

Das Klinikum bittet, die Besuche auf das Notwendigste zu beschränken. Ausnahmen sind direkt mit der Station abzusprechen.

Die Besuchsregeln ab dem 26.11.2021 sind nun wie folgt:

-    Digitale Registrierung der Besucher. Idealerweise durch Voranmeldung über einen QR-Code oder dem Link auf der Klinikums-Homepage.
-    Die Registrierung der Kontaktdaten (Name, Adresse, Geburtsdatum) durch Vorlage des Personalausweises, Datum und Uhrzeit des Besuchs sowie die Abfrage bezüglich Symptomen bei Betreten des Klinikums ist zwingend erforderlich.
-    Vor Betreten des Klinikums ist der Nachweis eines negativen gültigen Tests vorzulegen (Antigen-Schnelltest 24 h gültig, PCR-Test 48 h gültig).
-    Hat der Besucher keinen gültigen Test, besteht die Möglichkeit, einen Test am Klinikum zu erhalten, der nur zum Betreten des Hauses gilt. Hier ist mit Wartezeiten zu rechnen.
-    Der Zugang zum Gebäude ist ausschließlich über zwei Container vor dem Haupteingang an der Nürnberger Straße möglich. Der Haupteingang selbst ist nur zum Verlassen des Klinikums offen.
-    Es ist von Wartezeiten auszugehen. Beim Warten ist der nötige Sicherheitsabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
-    Die Besuchszeiten sind von Montag bis Sonntag von 13.00 – 17.00 Uhr.
Der Einlass beginnt um 13.00 Uhr und endet um 16.30 Uhr.
-    Die Besuchszeit beträgt maximal 60 Minuten pro Tag und Patient.
-    Pro Tag ist der Besuch durch EINE Person pro Patient erlaubt. Die Besuchsperson kann täglich wechseln. Es wird darum gebeten, einen Besuch erst ab dem 2. Aufenthaltstag zu tätigen. Bitte von nicht zwingend notwendigen Besuchen absehen.
-    Ein Besuch ist Personen ab 12 Jahren gestattet.
-    Zusätzlich gilt: Zur gleichen Zeit ist nur EINE Besuchsperson pro Zimmer erlaubt. Die Patienten werden gebeten, sich mit ihren Mitpatienten abzusprechen, um zeitgleiche Besuchswünsche zu vermeiden. Hier kann es dennoch zu Wartezeiten kommen.
-    Der Besuch kann auch außerhalb des Patientenzimmers stattfinden. Patienten können sich mit ihrem Angehörigen nach Rücksprache mit den Pflegekräften auf der Station auch IM Klinikum aufhalten. Ein Aufenthalt außerhalb des Klinikums ist leider weiterhin nicht gestattet. Nach Verlassen des Klinikums ist ein erneutes Betreten nur nach neuer Anmeldung möglich.
-    Ein Zutritt ist ausschließlich mit FFP2-Maske ohne Ausatemventil gestattet. Diese muss während des gesamten Besuchs getragen werden. Während des gesamten Besuchs muss der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zu Patienten, Besuchern und Personal eingehalten werden.

Alle Informationen können auf der Homepage des Klinikums Neumarkt nachgelesen werden.

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