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7 Verletzte und viele Lügen

28.09.2015 BAB 3, AK Nürnberg.

Ein 56-jähriger Produktmanager befuhr mit seinem Kleintransporter am Samstagabend die rechte Fahrspur der Überleitung von der BAB 9 zur BAB 3 in Richtung Würzburg. Aufgrund der dortigen Baustelle fuhr er mit einer Geschwindigkeit von ca. 80 km/h, als sich plötzlich von hinten mit deutlich höherer Geschwindigkeit ein Sprinter näherte und auf das Heck des 56-Jährigen auffuhr. Es kam zu einem schweren Zusammenstoß, wobei der Sprinter nach rechts geschleudert wurde und gegen die Schutzplanke prallte. Im weiteren Verlauf schleuderte das Fahrzeug ein zweites Mal gegen die rechte Schutzplanke und beschädigte insgesamt 17 Schutzplanken-Felder. Beim Eintreffen an der Unfallörtlichkeit gaben die vier Insassen des Sprinters an, dass eine fünfte unbekannte Person das Fahrzeug geführt hatte und nach dem Unfall in den Wald neben der Fahrbahn geflüchtet sei. Da die Insassen des Kleintransporters weiter vorne standen, konnte die Aussage zunächst nicht widerlegt werden. Eine durchgeführte Suchaktion mit dem Hubschrauber blieb erfolglos. Alle vier Insassen des Sprinters und die drei Insassen des Kleintransporters wurden leicht verletzt vom Rettungsdienst ins Krankenhaus gebracht. Das Fahrzeug wurde abgeschleppt und die Sicherstellung der Oberbekleidung durch die Staatsanwaltschaft angeordnet, nachdem alle vier die Fahrereigenschaft abstritten. Im Fahrzeug und der näheren Umgebung wurden diverse Rauschmittel, die teilweise den Unfall-Fahrzeug-Insassen zugeordnet werden konnten, sichergestellt. Bei einer späteren Befragung im Krankenhaus, gab dann einer der Insassen an, dass der 25-jährige Hamburger, der keinen Führerschein besitzt,  das Fahrzeug geführt hätte. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde eine Blutentnahme veranlasst.

Der junge Mann muss sich nun nicht nur für den Unfallschaden in Höhe von ca. 10.000 Euro verantworten, sondern wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahrlässiger Körperverletzung bei Verkehrsunfall und wegen des Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung. Die Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz werden ebenfalls angezeigt.
 

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