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55-Jähriger legt dem Arbeitgeber gefälschten Corona-Testnachweis vor

21.02.2022 Mühlhausen.

Ein 55-jähriger Mann legte seinem Arbeitgeber am Morgen des 17.02.2022 einen Corona-Testnachweis aus einer Neumarkter Apotheke vor. Der aufmerksame Arbeitgeber jedoch bemerkte Unstimmigkeiten auf dem Dokument und hielt Rücksprache mit der ausstellenden Apotheke. Hierbei stellte sich heraus, dass der 55-Jährige in der Apotheke nie getestet wurde. Außerdem können dem Mann noch zwei weitere Taten nachgewiesen werden, bei denen er bereits dreist gefälschte Testnachweise vorlegte. Ein Strafverfahren gegen den Mann wurde eingeleitet.

An dieser Stelle weist die Polizeiinspektion Neumarkt i.d.OPf. nochmals darauf hin, dass in jedem Fall des Fälschens, des sich Verschaffens oder des Vorzeigens von falschen Testnachweisen oder Impfzeugnissen Straftaten vorliegen. Ganz zu schweigen von der Gesundheitsgefahr für sich und andere, wenn sich bei vorliegender Nachweispflicht ungetestet der Zutritt mit einem falschen Zeugnis „erschlichen“ wird. Die Täter erwarten nach dem Strafgesetzbuch Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren.

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