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Maskenpflicht in den Rathäusern entfällt

28.05.2022 Neumarkt.

Die bisher in den Rathäusern und Verwaltungsräumen der Stadt für Besucher geltende FFP-2-Maskenpflicht entfällt ab sofort. Bereits seit längerem war der Zugang zu den Gebäuden der Stadtverwaltung Neumarkt wieder ohne Termine möglich gewesen. Einzige Ausnahme ist das Einwohnermeldeamt: dort ist aufgrund des hohen Aufkommens eine Terminvereinbarung unerlässlich. Der Hinweislink zur Online-Terminvereinbarung für das Einwohnermeldeamt findet sich auf die Internetseite der Stadt www.neumarkt.de . Aber auch sonst ist es für persönliche Vorsprachen in den Rathäusern hilfreich, vorab einen Termin mit dem erforderlichen Ansprechpartner zu vereinbaren. Diesen findet man ebenfalls auf der Internetseite der Stadt www.neumarkt.de im Bereich „Ämter und Dienstleistungen“, entweder unter dem zuständigen Amt bzw. bei den beschriebenen Dienstleistungen. Um das Risiko einer Verbreitung der Corona-Infektion zu minimieren, rät die Stadt darüber hinaus ihren Bürgern weiterhin, persönliche Besuche in den Rathäusern auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Soweit es möglich ist, sollten Angelegenheiten auch weiterhin telefonisch, per Mail oder per Post erledigt werden.

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