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Änderung der Wahllokale zur Bundestags- und Oberbürgermeisterwahl 2017

22.08.2017 Neumarkt.

Die Stadt Neumarkt i.d.OPf. weist darauf hin, dass durch den Abriss des Evangelischen Jugendheimes „Dietrich-Bonhoeffer-Haus“ in der Schopperstraße 4 die bisherigen Wahllokale für die Wahlbezirke Nr. 14 und 35 nicht mehr zur Verfügung stehen. Die neuen Wahllokale sind für den Wahlbezirk Nr. 14 das alte Sportheim des TSV Wolfstein e.V. im Rennbühlweg 72, das derzeit durch den Theaterverein Schloss-Spiele Neumarkt e.V. genutzt wird, und für den Wahlbezirk 35 das neue Sportheim des TSV Wolfstein e.V. in der Wolfsteinstraße 2. Um Irrtümer und Verwechslungen am Wahlsonntag zu vermeiden, werden diejenigen Wählerinnen und Wähler, die in der Vergangenheit in das Evangelische Jugendheim zum Wählen gegangen sind gebeten, anhand des auf der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckten Wahlraums genau zu kontrollieren, in welchem der beiden neuen Wahllokal sie wahlberechtigt sind, da die Stimmabgabe ausschließlich dort möglich und zulässig ist.

Weiterhin wird darauf aufmerksam gemacht, dass die postalische Zustellung der Wahlbenachrichtigungskarten für die beiden am 24.09.2017 stattfindenden Wahlen – sogar auch für im gleichen Haus wohnende Wahlberechtigte - nicht zeitgleich erfolgen muss und durchaus mit einer Woche Unterschied zeitverzögert erfolgen kann.

Im Rahmen der bei der Bundestagswahl stattfindenden repräsentativen Wahlstatistik des Statistischen Landesamtes wurde in der Stadt Neumarkt i.d.OPf. diesmal auch der Wahlbezirk 3 mit dem Wahllokal in der ehemaligen Erwin-Lesch-Schule – Eingang Theo-Betz-Platz ausgewählt. Dabei wird auf Grundlage des Wahlstatistikgesetzes durch das Statistische Landesamt die Stimmabgabe getrennt nach Männern und Frauen in jeweils sechs Geburtsjahres- bzw. Altersgruppen ausgewertet. Der Grundsatz des Wahlgeheimnisses wird dabei selbstverständlich jederzeit gewahrt. Ein Merkblatt hierzu mit weiteren Details liegt im Wahllokal zur Einsicht aus.

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