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Zuschüsse für Musikvereine mit Jugendarbeit

09.06.2022 Neumarkt / Landkreis.

Der Kreistag des Landkreises Neumarkt i.d.OPf. hat im Haushalt 2022 Mittel zur Förderung der Jugendarbeit in Musikvereinen bereitgestellt. Förderfähig sind ausschließlich instrumentale Musikvereine wie Blaskapellen, Blasorchester, Sinfonieorchester, Spielmannszüge. Die Höhe des Zuschusses bemisst sich dabei nach der Höhe der nachgewiesenen Aufwendungen und dem Anteil der Jugendlichen (bis 27 Jahre) an den gesamten aktiven Mitgliedern des Vereins.
 
Anträge auf Gewährung eines Zuschusses sind bis spätestens 01.09.2022 beim Landratsamt Neumarkt i.d.OPf., Kreiskämmerei, Nürnberger Straße 1, 92318 Neumarkt i.d.OPf. einzureichen.
 
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
 
1. Quittierte Zahlungsbelege mit Kontoauszügen (jeweils in Kopie) für folgende Aufwendungen:
- Instrumentenbeschaffungen
- Instrumentenreparaturen
- konzertantes Notenmaterial
- Kosten für Lehrgänge.
(Es werden nur Zahlungsbelege ab 01.08. des Vorjahres bis Antragseingang anerkannt).
2. Liste aller aktiven Mitglieder mit mindestens folgenden Angaben:
Name, Wohnort, Telefon, Geburtsdatum.
3. Die genaue Anschrift des Vereins mit Bankverbindung ist anzugeben.
 
Ohne schriftlichen Antrag werden keine Zuschüsse bewilligt. Später eingehende Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden.
 
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