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Zuschüsse für historische Bauten

09.06.2022 Neumarkt / Landkreis.

Der Kreistag des Landkreises Neumarkt i.d.OPf. hat im Haushalt 2022 zur Förderung von denkmalpflegerischen Vorhaben Mittel in begrenzter Höhe bereitgestellt.
 
Gefördert werden denkmalpflegerische Maßnahmen mit der Einschränkung, dass nur für Renovierungs- und Sanierungsarbeiten an Baudenkmälern mit überörtlicher, auf das Kreisgebiet bezogener Bedeutung, Zuschuss gewährt werden kann.
 
Kriegerdenkmäler, Umfriedungsmauern und Außenanlagen sind von der Förderung grundsätzlich ausgenommen.
 
Die Gesuche sind mit Formblatt in einfacher Ausfertigung bis spätestens 01.09.2022 mit den entsprechenden Kostenvoranschlägen bzw. Rechnungen beim Landratsamt - Kreiskämmerei -, Nürnberger Str. 1, 92318 Neumarkt i.d.OPf. einzureichen. Die genaue Anschrift des Antragstellers mit Bankverbindung ist anzugeben. Später eingehende Anträge können für die Mittelvergabe 2022 nicht mehr berücksichtigt werden.
 
Formblätter sind im Landratsamt Neumarkt i.d.OPf., Bauteil A, Zimmer 140 erhältlich und können auch über Internet http://www.landkreis-neumarkt.de abgerufen werden.
 
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