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Weiterer Termin im Verfahren wegen Totschlags durch Unterlassen nach Gabe von Liquid-Ecstasy

16.03.2017 Dietfurt / Nürnberg.

Die Jugendkammer I hat für den 27. März 2017 einen weiteren Termin bestimmt, in welchem die Hauptverhandlung gegen einen 16-jährigen Schüler wegen Totschlags durch Unterlassen fortgesetzt wird. Am morgigen Verhandlungstag wird somit kein Urteil ergehen. Die Pressestelle wird über den Ausgang des Verfahrens informieren. Die Verhandlung ist insgesamt nicht-öffentlich, weil es sich um ein Verfahren gegen einen jugendlichen Angeklagten handelt.
 
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