Das Nachrichtenportal für Neumarkt/OPf.
Freitag, 26.04.2024 / 06:17:07 Uhr
Neumarkt/OPf.

2° C

 Nachrichten / Land

Bürgermeister stellt „verbreiteten Unsinn“ im Zusammenhang des Baugebietes Richtheim richtig

12.01.2018 Berg.

Wir leben in einem freien Land und da dürfen allerlei Meinungen verbreitet werden – selbstverständlich auch absurder Unsinn. Jedweder in der Tagespresse geäußerte Quatsch kann aber nicht unkommentiert bleiben und bedarf der Richtigstellung:
 
Im Zusammenhang des vorgesehenen Baugebietes Richtheim in der Gemeinde Berg beschwerte sich ein Bürger aus einer Nachbarkommune wiederholt, dass er im Gemeindeteil Gspannberg kein Baurecht auf einer Fläche im planungsrechtlichen Außenbereich erhalten hat. Er verschweigt allerdings, dass die Familie 2014 ein vorhandenes Baurundstück in Gspannberg verkauft hat und somit die Möglichkeit des Wohnungsbaus bestand.
 
Eine Bürgerin aus Neumarkt beklagt, dass ihre Fläche bei Richtheim nicht zu Bauland wird und wirft mir sogar „Erpressung“ vor.  Tatsächlich hat sie von der Gemeinde Berg ein Kaufangebot erhalten wie alle anderen Grundstückseigentümer im geplanten Baugebiet. Es war, ist und bleibt ihre Entscheidung, ob sie ihr Grundstück behalten oder an wen auch immer verkaufen will. Das ist der Sachverhalt.  Ich werde ihre Interessen aber nicht anders gewichten können als bei allen anderen Grundstückseigentümer, von denen die Gemeinde aktuell oder in Zukunft Flächen mit dem Ziel der Wohn- oder Gewerbeansiedelung kauft. Die Gemeinde Berg entwickelt Baugebiete nur noch für Flächen, die sie zu einem vertretbaren Preis erwerben und im Rahmen des bestehenden Familienmodells rasch und relativ preisgünstig veräußert.
 
Es ist unser Anspruch in allen Gemeinden des Landkreises, dass wir unseren jungen Bürgerinnen und Bürger halten und mit bezahlbarem Bauland versorgen wollen, wobei der Ankauf und das Entwickeln von Baugebieten immer schwieriger und konflikthaltiger wird. Es liegt auch in der Natur der Sache, dass die Interessen von Gemeinden und Grundstückseigentümern nicht immer deckungsgleich sind. 
 
Ein Bürgermeister hat selbstverständlich die Interessen der Bürgerinnen und Bürger – vor allem auch junger Familien – zu vertreten und das in der gebotenen Deutlichkeit.
 
Gleichwohl ist es – wie bereits erwähnt – der Vorzug einer freien Gesellschaft mit der Freiheit der Meinungsäußerung, dass man dies und jenes kritisieren und darüber hinaus so manche Legenden verbreiten darf!  Mit Vorwürfen wie „Erpressung“ oder ähnlichen Injurien werden die Verantwortlichen in öffentlichen Mandaten daher auch in Zukunft leben müssen und können.
 
« zurück


Diese Themen könnten Sie auch interessieren: